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   OLG Jena, 30.11.2004 - 1 VAs 10/04   

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https://dejure.org/2004,15877
OLG Jena, 30.11.2004 - 1 VAs 10/04 (https://dejure.org/2004,15877)
OLG Jena, Entscheidung vom 30.11.2004 - 1 VAs 10/04 (https://dejure.org/2004,15877)
OLG Jena, Entscheidung vom 30. November 2004 - 1 VAs 10/04 (https://dejure.org/2004,15877)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Thüringer Oberlandesgericht

    StPO § 454b Abs. 2 Satz 2; StrVollstrO § 43 Abs. 4; EGGVG § 23 ff
    Strafvollstreckung, nachträgliche Unterbrechung der Vollstreckung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eröffnung des Rechtswegs zum Oberlandesgericht gegen die Entscheidung der Vollstreckungsbehörde über die Nichtunterbrechung der Vollstreckung eines Strafrestes, dessen Aussetzung zur Bewährung widerrufen wurde, zum 2/3-Zeitpunkt; Stattfinden der von Amts wegen ...

  • Judicialis

    StPO § 454b Abs. 2 Satz 2; ; StrVollstrO § 43 Abs. 4; ; EGGVG §§ 23 ff

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsweg für Beschwerde gegen Ablehnung der Unterbrechung widerrufener Freiheitsstrafe zum Zweidrittel-Zeitpunkt - Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung zur Änderung der Vollstreckungsreihenfolge - keine nachträgliche Unterbrechung einer vollständig verbüßten ...

Kurzfassungen/Presse (2)

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Frankfurt, 07.04.2000 - VAs 11/00
    Auszug aus OLG Jena, 30.11.2004 - 1 VAs 10/04
    Jedoch räumt § 43 Abs. 4 StrVollstrO der Vollstreckungsbehörde die Befugnis ein, aus wichtigem Grund von dem in § 43 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2 StrVollstrO angeordneten Vorabvollzug von Strafresten, deren Vollstreckung bereits nach § 57 StGB zur Bewährung ausgesetzt war, abzuweichen (siehe OLG Frankfurt NStZ-RR 2000, 282 ff; OLG Hamburg StV 1993, 256, 257; Pohlmann/Jabel/Wolf, StrVollstrO, 8. Aufl., § 43 Rn. 26 f; KK-Fischer, StPO, 5. Aufl., § 454b Rn. 17; Meyer-Goßner, a. a. O., Rn. 7).

    Begehrt ein Verurteilter nach dem Widerruf einer Strafaussetzung eine Unterbrechung dieses Strafrestes zwecks Teilverbüßung einer Anschlussstrafe, um nach Verbüßung von 2/3 der Anschlussstrafe eine einheitliche Entscheidung über deren Aussetzung und eine erneute Aussetzung der widerrufenen Strafe herbeiführen zu können, hat der Verurteilte nach dem Grundgedanken des § 43 Abs. 4 StrVollstrO einen Anspruch auf ermessensfehlerfreie Überprüfung seines Begehrens durch die Vollstreckungsbehörde (OLG Frankfurt NStZ-RR 2000, 282 ff; NStZ 1983, 48 zu § 43 StrVollstrO a.F.).

  • BGH, 21.12.1990 - 2 ARs 570/90

    Anfechtung der Ablehnung einer Vollstreckungsunterbrechung

    Auszug aus OLG Jena, 30.11.2004 - 1 VAs 10/04
    Dem zu mehreren Freiheitsstrafen Verurteilten steht gegen die Entscheidung der Vollstreckungsbehörde, die Vollstreckung eines Strafrestes, dessen Aussetzung zur Bewährung widerrufen wurde, zum 2/3-Zeitpunkt nicht zu unterbrechen, der Rechtsweg nach § 23 EGGVG zum Oberlandesgericht offen (BGH NJW 1991, 2030, 2031).
  • OLG Hamburg, 13.11.1992 - 2 Ws 523/92

    Vollstreckungsbehörde; Staatsanwaltschaft; Bindungswirkung;

    Auszug aus OLG Jena, 30.11.2004 - 1 VAs 10/04
    Jedoch räumt § 43 Abs. 4 StrVollstrO der Vollstreckungsbehörde die Befugnis ein, aus wichtigem Grund von dem in § 43 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2 StrVollstrO angeordneten Vorabvollzug von Strafresten, deren Vollstreckung bereits nach § 57 StGB zur Bewährung ausgesetzt war, abzuweichen (siehe OLG Frankfurt NStZ-RR 2000, 282 ff; OLG Hamburg StV 1993, 256, 257; Pohlmann/Jabel/Wolf, StrVollstrO, 8. Aufl., § 43 Rn. 26 f; KK-Fischer, StPO, 5. Aufl., § 454b Rn. 17; Meyer-Goßner, a. a. O., Rn. 7).
  • OLG Hamburg, 03.01.1994 - 2 Ws 584/93
    Auszug aus OLG Jena, 30.11.2004 - 1 VAs 10/04
    Im Rahmen des § 454b Abs. 2 Satz 1 StPO entspricht es herrschender Auffassung, die der Senat teilt, dass eine nachträgliche Anordnung der Unterbrechung einer bereits vollständig verbüßten Freiheitsstrafe nicht möglich ist (siehe etwa OLG Hamburg StV 1994, 195, 196; Pohlmann/Jabel/Wolf, StrVollstrO, 8. Aufl., § 43 Rn. 33; KK-Fischer, StPO, 5. Aufl., § 454b Rn. 5; Meyer-Goßner, StPO, 47. Aufl., § 454b Rn. 5).
  • OLG Frankfurt, 12.10.1982 - 3 VAs 48/82
    Auszug aus OLG Jena, 30.11.2004 - 1 VAs 10/04
    Begehrt ein Verurteilter nach dem Widerruf einer Strafaussetzung eine Unterbrechung dieses Strafrestes zwecks Teilverbüßung einer Anschlussstrafe, um nach Verbüßung von 2/3 der Anschlussstrafe eine einheitliche Entscheidung über deren Aussetzung und eine erneute Aussetzung der widerrufenen Strafe herbeiführen zu können, hat der Verurteilte nach dem Grundgedanken des § 43 Abs. 4 StrVollstrO einen Anspruch auf ermessensfehlerfreie Überprüfung seines Begehrens durch die Vollstreckungsbehörde (OLG Frankfurt NStZ-RR 2000, 282 ff; NStZ 1983, 48 zu § 43 StrVollstrO a.F.).
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